Ambulantes TherapieCenter Alt-Rudow GmbH

Häufige Fragen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns, dass Sie zu uns kommen. Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei Ihrem Besuch. 

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Eine gültige Verordnung, meine Versichertenkarte, die letzten Arztbriefe und Befunde sowie eine EC- oder Kreditkarte für die gesetzliche Zuzahlung.

Was erwartet mich beim ersten Termin?

Ihr erster Termin in unserer Praxis dient der therapeutischen Befundaufnahme, der Therapieplanung und der Vereinbarung Ihrer Behandlungstermine.

Brauche ich eine Verordnung?

Grundsätzlich benötigen wir für Ihre Behandlung eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Ärztin.

Worauf muss ich bei meiner Verordnung achten?

Damit die Behandlung durch Ihre Krankenkasse an uns vergütet wird, muss Ihre Verordnung gemäß der Heilmittelrichtlinie korrekt ausgestellt sein. Fehlt eine Angabe oder ist die Verordnung inhaltlich falsch ausgefüllt, müssen wir darauf bestehen, dass Sie die entsprechende Änderung noch vor Behandlungsbeginn von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vornehmen lassen.

Bei einer handschriftlichen Änderung auf der Originalverordnung müssen Arztstempel, Datum und Unterschrift gegengesetzt sein, um die Gültigkeit der Verordnung aufrechtzuerhalten.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes, sauberes Handtuch, bequeme Kleidung und bei Krankengymnastik am Gerät noch Indoor-Sportschuhe mit.

Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen? Kein Problem. Das sind unsere Absagefristen:

  • Absagefrist: 24h vor dem Termin
  • Absagefrist für Termin am selben Tag: bis 8 Uhr                                            (Krankheit oder Notfall)

Wir checken jederzeit unsere E-Mail und Anrufbeantworter (dieser ist auch am Wochenende geschaltet).

Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt.

Kann ich auch telefonisch Termine vereinbaren?

Wir benötigen immer die Verordnung, bevor wir die Termine vereinbaren können. Hierzu können Sie gern unser Kontaktformular → nutzen.

Wie muss ich versichert sein, um von Ihnen behandelt zu lassen?

Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Privatpatient*innen sowie Patient*innen, die über die Berufsgenossenschaft und Durchgangsarzt zu uns kommen.

Ich bin privat versichert. Wie rechnen Sie ab?

Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie über unsere Preise für Privatversicherte. Damit wir die Behandlung aufnehmen können, müssen Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben.

Die Rechnung erhalten sie sofort nach Abschluss des letzten Behandlungstermins Ihrer Verordnung.

Was muss ich für die Behandlung zuzahlen?

Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung zu uns kommen, gesetzlich versichert und über 18 Jahre alt sind, fällt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 € an – zuzüglich des von der Krankenkasse vertraglich festgelegten prozentualen Eigenanteils der Behandlungskosten. Die Zuzahlung entfällt, wenn Sie eine Befreiungskarte von Ihrer Krankenkasse besitzen.

Wann muss mit der Behandlung begonnen werden?

Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Eine Ausnahme ist, wenn der Arzt die Behandlung auf Dringlichkeit angekreuzt hat, dann muss die Verordnung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Nach Ablauf dieser Fristen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und wir können sie leider nicht mehr annehmen.

Kann ich eine Behandlung unterbrechen?

Die Behandlung muss gemäß der von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gewählten Frequenz stattfinden. Eine Unterbrechung von länger als 14 Tagen ist grundsätzlich nicht zulässig. (Jeder Fall muss individuell geprüft werden, da es auch Ausnahmen gibt.) Wird diese Frist überschritten, ist eine neue Verordnung notwendig.

Was muss ich machen um meine Therapie fortzusetzen?

Ihr Arzt muss entscheiden, ob Sie eine weitere Verordnung erhalten. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig Ihre Arztpraxis aufzusuchen, um eine kontinuierliche Therapie zu gewährleisten.

Ist Ihre Praxis für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich?

Unsere Praxis ist barrierefrei. Ebenfalls verfügen wir über 7 barrierefreie Parkplätze.

Bieten Sie Hausbesuche an?

Wenn Kapazitäten frei sind, behandeln wir Sie auch gern zu Hause. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass Ihr Arzt oder Ärztin auf der Verordnung das entsprechende Feld angekreuzt hat.

Was tun bei Verdacht auf Infektionskrankheit?

Bei Verdacht auf Covid-19 oder anderen Infektionskrankheiten bitte vor der Behandlung Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail mit Praxis abklären.

Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Sie uns gern über unser Kontaktformular → kontaktieren.